Rasterfahndung an der FU Berlin
Neue Runde der Rasterfahndung - Umfassende Kontrolle von StudentInnen
Aufgrund eines neuen Gerichtsbeschlusses zur Rasterfahndung haben die Berliner Universitäten erneut personenbezogene Daten vermutlich tausender Studierender an das Landeskriminalamt (LKA) übermittelt.
Der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.10.01 geht auf einen Antrag des LKA vom 17.10.01 zurück. Sowohl der gerasterte Personenkreis als auch die erhobenen Daten wurden gegenüber den Beschlüssen vom 20./21. September erheblich ausgeweitet. Das LKA beruft sich erneut auf eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" nach § 47 ASOG. Begründet wird dies mit angeblich drohenden Anschlägen in Berlin, eine Gefahr, welche allerdings von verantwortlichen PolitikerInnen immer wieder verneint wird.
Dabei ist die Kritik an der ersten, mittlerweile bundesweit laufenden Rasterfahndung keineswegs ausgeräumt: Ergebnisse in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus hat sie noch nicht gebracht, wohl aber "Zufallsfunde" unbekannter Zahl wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz. Dieser Umstand lässt daran zweifeln, ob die Daten wirklich in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verwendet werden, oder ob nicht vielmehr zu befürchten steht, dass damit auch StudentInnen gesucht werden, welche beipielsweise ihr Visum überzogen haben.
Angesichts dieser Unsicherheiten halten wir die Ausweitung der Rasterfahndung für einen beispiellosen Affront gegenüber ausländischen StudentInnen, die in den letzten Wochen ohnehin unter zunehmend offenem Rassismus zu leiden haben.
Bei der neuen Rasterfahndung wurden die Daten von zwischen dem 01.01.1960 und dem 01.10.1983 geborenen Männern "vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit", die anhand einer erweiterbaren Liste von 28 Staaten festgestellt werden soll, angefordert. Von den Hochschulen wurden insbesondere die Daten von Studenten verlangt, die zu einem Zeitpunkt seit dem 01.01.1996 immatrikuliert waren oder sind. Neben persönlichen Daten sollen diesmal auch Daten über den Studienverlauf erhoben werden, darunter Beginn und Ende des Studiums, Studienfächer, Abschlüsse, etwaige Urlaubssemester sowie die Matrikelnummern.
Offenbar um öffentliche Kritik wie beim letzten Mal zu vermeiden, wollten die Hochschulen sich diesmal auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und ihre jeweiligen Datenschutzbeauftragten informieren. Angesichts massiver Bedenken vieler StudentInnen fordert der AStA die Leitung der FU nachdrücklich auf, die potentiell Betroffenen diesmal unverzüglich über ihre Rechte in Kenntnis zu setzen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Rechtsabteilung der FU hat uns zugesichert, dass sie betroffenen StudentInnen mit juristischem Rat zur Verfügung stehen wird. Wir fordern alle auf, dieses Angebot wahrzunehmen und sich gegen die Rasterfahndung rechtlich zu wehren. Selbstverständlich wird auch der AStA StudentInnen bei einer Klage gegen die Herausgabe ihrer Daten unterstützen.
AStA FU
Der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.10.01 geht auf einen Antrag des LKA vom 17.10.01 zurück. Sowohl der gerasterte Personenkreis als auch die erhobenen Daten wurden gegenüber den Beschlüssen vom 20./21. September erheblich ausgeweitet. Das LKA beruft sich erneut auf eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" nach § 47 ASOG. Begründet wird dies mit angeblich drohenden Anschlägen in Berlin, eine Gefahr, welche allerdings von verantwortlichen PolitikerInnen immer wieder verneint wird.
Dabei ist die Kritik an der ersten, mittlerweile bundesweit laufenden Rasterfahndung keineswegs ausgeräumt: Ergebnisse in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus hat sie noch nicht gebracht, wohl aber "Zufallsfunde" unbekannter Zahl wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz. Dieser Umstand lässt daran zweifeln, ob die Daten wirklich in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verwendet werden, oder ob nicht vielmehr zu befürchten steht, dass damit auch StudentInnen gesucht werden, welche beipielsweise ihr Visum überzogen haben.
Angesichts dieser Unsicherheiten halten wir die Ausweitung der Rasterfahndung für einen beispiellosen Affront gegenüber ausländischen StudentInnen, die in den letzten Wochen ohnehin unter zunehmend offenem Rassismus zu leiden haben.
Bei der neuen Rasterfahndung wurden die Daten von zwischen dem 01.01.1960 und dem 01.10.1983 geborenen Männern "vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit", die anhand einer erweiterbaren Liste von 28 Staaten festgestellt werden soll, angefordert. Von den Hochschulen wurden insbesondere die Daten von Studenten verlangt, die zu einem Zeitpunkt seit dem 01.01.1996 immatrikuliert waren oder sind. Neben persönlichen Daten sollen diesmal auch Daten über den Studienverlauf erhoben werden, darunter Beginn und Ende des Studiums, Studienfächer, Abschlüsse, etwaige Urlaubssemester sowie die Matrikelnummern.
Offenbar um öffentliche Kritik wie beim letzten Mal zu vermeiden, wollten die Hochschulen sich diesmal auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und ihre jeweiligen Datenschutzbeauftragten informieren. Angesichts massiver Bedenken vieler StudentInnen fordert der AStA die Leitung der FU nachdrücklich auf, die potentiell Betroffenen diesmal unverzüglich über ihre Rechte in Kenntnis zu setzen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Rechtsabteilung der FU hat uns zugesichert, dass sie betroffenen StudentInnen mit juristischem Rat zur Verfügung stehen wird. Wir fordern alle auf, dieses Angebot wahrzunehmen und sich gegen die Rasterfahndung rechtlich zu wehren. Selbstverständlich wird auch der AStA StudentInnen bei einer Klage gegen die Herausgabe ihrer Daten unterstützen.
AStA FU
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Ergänzungen
Wo werden von Geheim Diensten und
Brandenburg
schläfer aus israel...
Kommt ALLEE
Laut Westdeutsche Zeitung sind allein in Düsseldorf
1000 Studentnen im Raster hängengeblieben.
Deswegen: "Freiheit stirbt mit Sicherheit - geggen Rasterfahndung und Sicherheitswahn"
DEMO am 9.12.2001 14 Uhr Grabbeplatz Düsseldorf
Infos:
Antifa KOK
AStA FHD
Antifaprojekt Aachen
AStA Uni Düsseldorf