EU-Rechnungshof: Betrug wird geduldet

Bart Nijs 08.06.2008 14:03 Themen: Globalisierung Weltweit
Ein Beamter des EU-Rechnungshofes meldete vor fünf Jahren seinem Generalsekretär deutliche Hinweise auf Betrug und Erpressung bei dem Organ in Luxemburg. Dem Generalsekretär waren diese "Erdichtungen" einerlei, und als sich der Beamte beim Präsidenten beschwerte, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet... gegen den Beamten.
Der europäische Rechnungshof ist damit beauftragt, zu prüfen, ob mit dem Geld des Steuerzahlers korrekt umgegangen wird. Er berichtet über die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten.

In einem Anfang August 2003 eingereichten Antrag wies ich Generalsekretär Michel Hervé auf mutmaßlichen Betrug beim Rechnungshof zu Lasten des Ruhegehaltsystems. Auf Beamte die ihren Chef kritisiert hatten, war von ihren Vorgesetzten Druck ausgeübt worden, damit sie sich dienstunfähig erklären lassen. Die Betroffenen bestätigten dies selber in meinem Antrag angehängten eidesstattlichen Erklärungen, aus denen somit hervorging, dass Mittel aus der Rentenkasse für EU-Bedienstete uneigentlich verwendet worden waren. Im November 2003 verschaffte ich ergänzende Informationen.

Herr Hervé antwortete, er denke nicht daran, sich damit zu befassen; buchstäblich:

« Enfin, je n´entends aucunement entrer dans l´analyse ou le commentaire des hypothèses et constructions que vous établissez dans les lettres auxquelles il est répondu par la présente, examen qui ne pourrait en rien être pertinent pour l´établissement de la présente réponse ». („Ich habe nicht im Entferntesten vor, mich auf das Analysieren oder Kommentieren der in Ihren Schreiben enthaltenen Annahmen und Erdichtungen einzulassen, da dies in keinerlei Hinsicht für das Erstellen meiner Antwort sachdienlich sein könnte“ – meine Übersetzung)

Was mit meinen „Erdichtungen“ gemeint war, geht noch deutlicher aus der Bestätigung hervor, die mir sieben Monate später, mit Bezugnahme auf obigen Satz, zugestellt wurde:

« Je confirme que ces éléments ne sont pas pertinents dans le cadre du présent dossier. Je citerai à titre de simple exemple l´accusation de chantage proférée à l´égard de certains collègues. » („Ich bestätige, dass solche Aussagen, zum Beispiel über die Erpressung, der sie gewisse Arbeitskollegen bezichtigen, im Rahmen der vorliegenden Akte unsachdienlich sind“)

Am 30. Juni 2004 war der Generalsekretär verpflichtet, Betrugsmeldungen an die Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF weiterzuleiten. Fünf Jahre nach meinem Antrag betrachtet Herr Hervé die Unterlagen, die ich ihm zugeschickt habe, noch immer als von mir erdichtet, und vier Jahre nach seiner Bestätigung der „Unsachdienlichkeit für die Akte“, ist gegen die Missstände nichts unternommen worden. Im August 2007 schrieb ich dem damaligen Präsidenten Weber des Rechnungshofes darüber (und über andere Angelegenheiten) anliegenden Brief.
Daraufhin wurde im November ein (drittes) Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, das ein halbes Jahr später noch immer im Anlaufstadium verkehrt.

Der europäische Steuerzahler sollte wissen, wie sein Geld betreut wird.

(Aus rechtlichen Gründen erwähne ich die nachträgliche Korrektur einiger Fehler, die mir beim Schreiben der ursprünglichen Fassung des nachfolgenden Briefes unterlaufen waren: „den“ statt „das“ Gehalt, „Sie selbst“ statt „sich selbst“, „verhaftet wurde“ statt „ die Verhaftung drohte“ und „Institution“ statt „EU-Organ“).

Der Brief an Herrn Hubert Weber:

Donnerstag, den 9. August 2007
Sehr geehrter Herr Präsident,


mit brennender Sorge und wachsendem Befremden beobachte ich seit geraumer Zeit die Missachtung der Grundlagen des Rechtsstaats in den EU-Organen und die Bedrängnis der Beamten, die den demokratischen Werten treu zu bleiben versuchen. Seit ich vor vier Jahren Generalsekretär Hervé auf gravierende Missstände im Sprachendienst hingewiesen und ihm die Erklärungen zweier Kollegen unterbreitet habe, deren Abschieben in die Arbeitsunfähigkeit offensichtlich nichtmedizinischen Anliegen zuzuschreiben war, erfahre ich sie im Rechnungshof an eigenem Leibe.

Laut seiner Antwort auf meinen Antrag auf zuverlässige Verfahren vom 31. Juli 2003, in dem auf diese Missstände hingewiesen wurde, hatte der Generalsekretär keineswegs vor, sich auf eine Untersuchung unserer Aussagen einzulassen, welche er als unsachdienlich für seine Antwort bezeichnete . Unsachdienlich war jedoch die Antwort selbst, die vorgab, eine Ablehnung meines Antrags darzustellen. In Wirklichkeit hatte die Ablehnung schon mehrere Monate zuvor mittels Betrauung einer Kollegin mit dem Dienstposten stattgefunden, auf den sich mein Antrag bezog. Somit hatte Herr Hervé sowohl gegen die Vorschrift, mich unverzüglich per Einschreibebrief über seine Ablehnung zu benachrichtigen, als auch gegen die Veröffentlichungspflicht verstoßen. Seine angebliche Ablehnung stellte einen Verfahrensmissbrauch und eine Fehlaussage dar, mit der er sich selbst um die Möglichkeit brachte, neutral über Anträge, Beförderungen, Beschwerden und Disziplinarverfahren zu entscheiden, die kurz- oder langfristig dazu beitragen oder verhindern könnten, dass sein Vergehen ans Tageslicht kommt.

Damit, und mit den offiziellen Unwahrheiten, die mir seitdem reichlich zuteil wurden, nicht genug: trotz meiner im einschlägigen Absatz enthaltenen Bezugnahme auf den Sonderbericht 2003/3 des Rechnungshofes über die Gewährung von Ruhegehältern wegen Dienstunfähigkeit weigert sich Herr Hervé halsstarrig, die von mir und meinen abgeschobenen Kollegen gemeldeten Betrugsfälle an das Amt für Betrugsbekämpfung OLAF weiterzuleiten. Die Reaktion auf meinen Antrag verstieß somit nicht nur gegen die diesbezügliche Meldepflicht, sondern sprach auch dem Beitrag der Prüfer des Hofes zur Verbesserung des betroffenen Rentensystems Hohn.

Wie soll Herr Hervé seitdem im Beförderungsverfahren die Leistungen dieser Prüfer sachgemäß würdigen oder meine Leistungen bzw. die der Beamten, die an der obengenannten widerrechtlichen Anwendung des Artikels 7, §2, des Statuts beteiligt waren, unparteiisch berücksichtigen können? Wie soll er noch gültig über Beschwerden entscheiden können, die sich, wie meine, direkt oder indirekt auf diesen Missbrauch der Regelung für Ruhegehälter beziehen? Der Quadratur des Kreises ist annähernd beizukommen; der Rechtskraft derartiger Verfahren nicht. Wie sie zweifellos wissen, habe ich dem Gericht ausführlich und wiederholt dargelegt, dass der Generalsekretär, aus diesen und verschiedenen anderen Gründen, darunter Schriftfälschung, der jährliche Verstoß gegen die Verpflichtung, die Beförderungsentscheidungen zu veröffentlichen, sowie die ordnungswidrige Beeinflussung der Wahlen für die Personalvertretung, sich selbst de facto zum Paradox einer Dienstunfähigkeit im Amt verurteilt hat.

Wie gesagt, das Gericht nimmt sich der Sache an. Was heißt das aber für den Hof? Wohl nicht, dass Sie und die Mitglieder sich jetzt unbekümmert zurücklehnen und tatenlos zusehen können, wie die Mittel des europäischen Steuerzahlers und die Prüfung ihrer Verwendung nach wie vor einem die Rechtsvorschriften wie die Berufsethik mit Füßen tretenden Generalsekretär anvertraut werden, der genau genommen nicht einmal als solcher existiert!

Anlässlich der Vorlegung des Jahresberichts über 2005 im Europaparlament haben Sie zu den in dem Bericht nicht erwähnten Betrugsfällen bemerkt: „ Betrug wird von Richtern festgestellt, nicht vom Rechnungshof“. Ich hoffe, Sie wollen dieses Prinzip nicht dahingehend auf Ihr eigenes EU-Organ anwenden, dass Schwindel, Erpressung, Lügen und Fälschungen hier uneingeschränkt erlaubt wären, solange sie keinem Richter bekannt sind. Ich lade Sie denn auch dazu ein, endlich dasjenige festzustellen, was, viel besser als irgendein Richter der über weniger Unterlagen als Sie verfügt, Sie selbst feststellen können. Ein kleines Beispiel: aus den Kontoauszügen, die das Gehalt meiner Kollegin im Jahre 2004 belegen, geht hervor, inwieweit heute Herr Hervé die Aufgaben einer Anstellungsbehörde erfüllen kann. Diese Auszüge besitzt der Rechnungshof. Sie mögen bereit sein, sie zur Kenntnis zu nehmen, oder auch nicht, aber nicht beides kann das Richtige sein.

Kraft Artikel 21 des EU-Bedienstetenstatuts bin ich verpflichtet, meine Vorgesetzten zu beraten. Meine Vorgesetzten, das sind erstens mein Chef, der 1984/85 durch Betrug seinen Posten besetzen konnte, der die zwei Übersetzer, deren Rechte er dabei verletzt hatte, dienstunfähig erklären ließ, und der offenbar 2003 meinen Antrag an den Generalsekretär monatelang verschwinden ließ, um den Dienstposten, auf den sich der Antrag bezog, vor dem Auftauchen des Briefes in aller Eile heimlich vergeben zu lassen; zweitens die Direktorin des Sprachendienstes, die sich 2004 um die Verwischung von Spuren der Fälschung meines Beurteilungsberichts über 2003 bemühte, und drittens Herr Hervé. Angesichts dieses Trios fehlen meiner Beratungspflicht sowohl die vorgesehenen Ansprechpersonen als auch, manchmal, die Sprache, weshalb ich mir erlaube, meine Pflichterfüllung auf Sie zu erweitern.

Als Österreich noch nicht „ce qui reste“ geworden war, schrieb ein Schriftsteller, dessen Landsmann Sie damals gewesen wären, die berühmten Worte: „Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Zu diesem Türhüter kommt ein Mann vom Lande und bittet um Eintritt in das Gesetz. Aber der Türhüter sagt, daß er ihm jetzt den Eintritt nicht gewähren könne.“ Sie wissen, wie die Geschichte weitergeht: dem naiven Rechtssuchenden „vom Lande“ bleibt der Zugang zum Gesetz bis zum Lebensende verwehrt, und dem unschuldig verklagten Josef K., der dieser Parabel zugehört hat, wird erläutert: "Richtiges Auffassen einer Sache und Mißverstehen der gleichen Sache schließen einander nicht vollständig aus", was ihn zum Befund veranlasst, die Lüge würde zur Weltordnung gemacht.

Als belgischer Beamter hat mein Vater den größten Teil seiner Karriere der Bekämpfung genau der Art Betrugs gewidmet, den ich vor vier Jahren Herrn Hervé gemeldet habe. Ich kann Ihnen versichern, dass ihn mein Vater in den meisten Fällen durchaus ohne Richter hat feststellen können. Sollte der europäische Rechnungshof, mit seinen vielen Prüfern, nicht einmal in den eigenen Dienststellen zu solchen Feststellungen imstande sein, und richtiges Auffassen hinter vorgetäuschtes Missverstehen verstecken wollen, dürfte dies beim Steuerzahler, dem der Zugang zur Wahrheit über den Hof und dessen Einhaltung der Rechtsvorschriften lange genug verwehrt worden ist, existentielle Fragen über Europa aufkommen lassen. „Unser aller Ziel“, sagten Sie im Parlament, „ sollte eine Europäische Union sein, die ihren Haushalt zum Nutzen der Bürger der Union effizient im Griff hat“ .Wenn Sie diesen Worten Glaubwürdigkeit verleihen möchten, rate ich Ihnen eindringlich, nicht länger zu dulden, dass eine eidesstattlich bescheinigte Betrugsmeldung nicht einmal von derjenigen EU-Organ an OLAF weitergeleitet wird, deren Prüfer damit beauftragt sind, dieses Amt von Betrugsfällen in Kenntnis zu setzen. Es wäre bedauernswert, wenn es dem Hof wegen andauernden Versäumnisses bevorstünde, europaweit als ein vor dem Rechtsstaat stehender Türhüter zu gelten, der die Lüge zur EU-Ordnung macht.

Diese Gefahr droht übrigens auch wegen der nichtveröffentlichten Vergebung wenigstens eines Dienstpostens von der Anstellungsbehörde und ihres jährlichen Versäumnisses, ihre Entscheidungen rechtskräftig bekanntzugeben. Man hört heutzutage wieder vielerorts, ein Gespenst gehe um in Europa: das Gespenst des Nepotismus. Tanzen wir bitte kein Tänzchen um diesen heißen Brei herum! Kommen Sie bitte bei den EU-Bürgern nicht in den Verdacht, sogar in dem Sonderfall wegzuschauen, in dem das Gespenst seine Spuren in den Akten hinterlässt! Eine bessere Gelegenheit zum Hinsehen und Feststellen gibt es nur selten, denn Gespenster gehen gewöhnlich nur um, wo die Menschen schlafen. Was soll der Bürger denken, wenn Sie nicht einmal diese Chance ergreifen! Im wahren Rechtsstaat schließen sich Missverständnis und richtiges Auffassen vollständig aus, und letzterem kann diesmal nur absichtliches Pflichtvergessen im Wege stehen.

Durch Europa geht ein tiefer Riss. Der Hof kann in seinem Bereich einer halben Milliarde Bürgern die Verwaltung bieten, die ihnen zusteht, oder auch nicht; nicht beides kann aber das Richtige sein. Entweder er verschreibt sich den Werten und Grundsätzen der Gründerväter und erweist dem Geist der Rechtsvorschriften sowie dem demokratischen Traum sich zusammenschmiedender Völker gebührenden Respekt. Oder er begnügt sich damit, diesem Geist und diesem Traum ein Lippenbekenntnis abzulegen, und ist nur da für die Selbstbediener und ihr Gespenst, den Geist, den sie begreifen. Wird er mit letzterem überzeugen?

Am 25. April 1985 starb bekanntlich der Vorsitzende der Personalvertretung des Rechnungshofes Y. Courrier, nachdem er in einem Gebäude des Hofes die Treppe hinuntergefallen war; im April 2003 fiel Kommissionsbeamter A. Quatraro aus einem Fenster des Gebäudes seines Arbeitgebers und war tot. An diesen Fällen wird ersichtlich, wie zerbrechlich unser aller Leben ist. Jeder sollte immer dessen eingedenk bleiben, wie unversehens uns ein Missgeschick ereilen kann. Darauf, dass zum Beispiel auch ich der schnöden Gravitation zum Opfer fallen kann, muss ich wie jeder anderer vorbereitet sein. Sie brauchen sich aber keine Sorgen zu machen. Kein Fall oder Unfall wird verhindern, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Und die lautet, dass der Mann, der im europäischen Rechnungshof die meisten großen und zahllose kleine Entscheidungen unterschreibt, in seiner Funktion seit Jahren nichts rechtsgültig entscheiden kann.
Seit Jahren, nichts. Die Frage, ob sich daraus eine Nullbilanz oder viel Schlimmeres ergibt, sollten endlich auch mal die 492 Millionen Betroffenen sich stellen können.

Eine Frage, die gestellt zu bekommen nicht jedem gefällt! Es nimmt denn auch nicht wunder, dass Herr Hervé zwei Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet hat. Wenn diese Lösung neuartig wäre, müsste ich sie jetzt entsprechend kommentieren. Sie ist aber so alt wie die Menschheit; ich kann mich mit Verweisungen begnügen. Erstens: im Englischen gibt es dafür einen Ausdruck: „to shoot the messenger“. Zweitens: als Unamuno die Verhaftung drohte, sagte er der Guardia Civil: „Sie werden siegen, aber nicht überzeugen“. Und heute sage ich dem Rechnungshof: auf diese Weise werden Sie keinen überzeugen, nicht einmal sich selbst.

Herr Präsident, wie Sie wohl wissen, ist unser Direktor der Personalabteilung im Rahmen des neuesten gegen mich eingeleiteten Disziplinarverfahrens damit beauftragt worden, zu untersuchen, inwieweit eine Bitte von mir an Herrn Hervé die Würde seines und meines Amts verletzt habe. Damit meine Rechtssicherheit von keinem „Türhüter“ abhängt, bestehe ich nämlich darauf, dass Herr Hervé alle mir von ihm zugesandten Briefe auf jeder Seite mit seiner nichtfotokopierten Unterschrift versieht. Ehrlich gesagt: das eingeleitete Verfahren stellt meine Fähigkeit, jederzeit mit gebührendem Gesichtsausdruck Zeugnis von der Würde meines Amts abzulegen, etwas auf die Probe. Da ich es aber als förderlich für seine „Untersuchung“ betrachte, den Herrn Direktor über den Inhalt dieses Briefes an Sie in Kenntnis zu setzen, schicke ich ihm eine Kopie zu. Die zuständige Anstellungsbehörde bekommt ein Exemplar im Rahmen eines Antrags kraft Artikel 17 bis, §2, des Bedienstetenstatuts. Weitere Exemplare sind für Abgeordnete im Europaparlament bestimmt.

Mit vorzüglicher Hochachtung,
Bart Nijs.





Dieser Brief zählt 4 Seiten und wurde auf jeder Seite von mir unterschrieben.
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Ergänzungen

Rechnungshof-Mitglied betrügt selber

Horst Fichte 22.06.2008 - 19:47
Auf Indymedia Irland ist gibt es einen Kommentar, nach dem der belgische Kommissar des EU-Rechnungshofes, der kein anderes Amt als sein Amt im Rechnungshof innehaben darf, sieben Monate lang heimlich bürgermeister einer belgischen kleinstadt blieb. Der Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlament hätte es entdeckt, und ihm keine Strafe auferlegt!

Das finde ich noch sensationeller: die Leute, die kontrollieren müssen, ob unser Steuergeld gut verwaltet wird, begehen selber Betrug mit dem Steuergeld. Warum liest man darüber nichts in der deutschen Presse? Und weiß hier jemand, ob man die Kommissare des Rechnungshofes entlassen kann? Es würde mich nicht wundern, wenn das nicht möglich wäre.

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macht korumpiert — respekteur