Die Iren sagen Nein!
Die irische Regierung sollte den Interna zufolge den "Focus der Kampagne" auf die EU allgemein und nicht auf den Vertrag legen. Den Gesetzesentwurf zu lesen, der "für Laien weitgehend unverständlich" sei, hätten die meisten Iren ohnehin keine Zeit, weshalb sie bei der Abstimmung "den Politkern folgen, denen sie vertrauen."
Genau dieses war jedoch einer der Gründe für die Ablehnung: ein Vertragswerk, das der irische Europaminister Dirk Roche ein "prosaisches Dokument" nennt. 2 Sein Ministerium allein hatte 5 Mio. Euro in eine Werbekampagne gesteckt, Politiker sind durchs ganze Land getingelt, Bertie Ahern hatte Sarkozy und Merkel eingeladen. Das war bevor er wegen eines Korruptionsskandals sein Amt im April niederlegen musste. Alle großen Parteien hatten sich im Vorfeld auf einen "Waffenstillstand" geeinigt und es gab sogar zwischenzeitlich Pläne, eine zweite Volksabstimmung zum Schutz der Kinder in der Verfassung am selben Tag abzuhalten. 3 4
Die Vertragsgegner, das Libertas-Bündnis, machten ihren Namen zum Programm: weniger Freiheit für Irland und mehr Bestimmung durch die Europa-Kommission. Gerade im Bereich der Einfuhrzölle im landwirtschaflichen Bereich, den die EU vorhat und gleichzeitig große Agrarkonzerne gegenüber kleineren begünstigt. Dabei muss man auch sagen, dass steigendes Wirtschaftswachstum und stabil niedrigen Arbeistlosenzahlen in den letzten Jahren, Irland nicht nur unter hoher Jugendarbeitslosigkeit leidet, sondern auch unter geringem Wirtschaftswachstum und darüber hinaus auch die Immobilienpreise, wie in den USA und in Grossbritannien ins bodenlose fallen. Dazu kommen steigende Preise für Rohstoffe und Nahrungsmittel. 5
Der Libertas Gründer, Declan Ganley, sagte zu dem Votum:
"Das ist Demokratie in Aktion... und Europa muss auf die Stimmen der Menschen hören."
Wie recht er hat. Viele Europaer hätten es den Iren nachgemacht und sich ebenso gegen den Vertrag von Lissabon entschieden, hätte man sie nur gelassen!
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen
irland wierschaftswunderland?
die rigorosen steuersenkungen die kapital anlockten und das direkte und indirekte pumpen von eugeldern in subventionen
für inländisches und ausländisches kapital führten zu einen sozialen kahlschlag :
die *errungenschaften* der eu sind nichts weiter als ökonomische prämissen eines internationalen klassenkampfes.
weder schaffte die eu ein vorteilhafteres verhältniss arbeitskraft/gebrauchswaren fürs irische proletariat noch politische oder gesetzliche errungenschaften.es ist aber als evolutionär-historischen prozess betrachtet durchaus wünschenswert für den marxisten ,das die eu ländergrenzen aufhebt, da so das proletariat die notwendigkeit eines gemeinsamen kampfes gegen die bourgeosie realisiert.dieser artikel und die abstimmung über den neuen euvertrag
zeigt der bourgeoisie deutlich das sie sich im kapitalismus postsowjetischer prägung plebiszitäre elemente nicht leisten kann.
Zur deutschen "Debatte"
Kaum jemand weiß, dass derzeit eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht liegt, auf Grundlage des sog. - im Ernst! - vorgelagerten Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG. Aus diesem folgt das Recht, sich - nötigenfalls auch mit Gewalt - gegen jeden zu wehren, der die verfassungsmäßige Grundordnung beseitigen will, wenn anders keine Hilfe zu erwarten ist! Das ist mein Ernst! Im ersten Augenblick habe ich mich persönlich bepinkelt als ich das gelesen habe. Dann hab ich mal kurz in die Rechtsgutachten (400 S., s.u.) geguckt und mich ganz erheblich erschrocken. Denn da schreiben nicht nur renommierte Staats- und Verfassungsrechtler, sondern auch ehem. und aktuelle (auch vorsitzende) Richter beim BVerfG äußern sich - jenseits der Gutachten - recht "energisch"! Letztlich ist in Deutschland der Vertrag bislang nicht ratifiziert. Der Bundespräsident hat die Ratifizierungsurkunde eben deshalb noch nicht hinterlegt (dann wäre die Ratifizierung erfolgt und völkerrechtlich verbindlich), obwohl der Bundestag und der Bundesrat dem Vertrag zugestimmt haben, weil ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim BVerfG liegt, der ihm das bei positiver Bescheidung sogar verbietet bis das BVerfG über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz endgültig entschieden hat und Köhler offenbar nicht riskieren will, dass es zum (verfassungsrechtlichen) Eklat kommt.
"Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider [man mag von dem Mann ansonsten halten, was man will...] wird Gauweiler [in der Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht] vertreten. Schachtschneider bezeichnete den Vertrag von Lissabon als „Anschlag auf die Demokratie“:
- Erstens würden die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden unterlaufen.
- Zweitens entmachte der Vertrag das Volk als Souverän in allen Mitgliedstaaten.
- Und drittens ermächtige der Vertrag durch Artikel 48, Abs.6 den Europäischen Rat im „vereinfachten Änderungsverfahren“ zur „Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen [...] über die Arbeitsweise der EU.“
Das heiße laut Schachtschneider, der nicht demokratisch legitimierte Europäische Rat könne die Bestimmungen des Vertrages und damit die Regeln, nach denen Politik und Gesetze gemacht werden, abändern, ohne dass die nationalen Legislativen oder das Europäische Parlament zustimmen müssten. Wenn der Vertrag in Kraft trete, sei „Deutschland keine Demokratie mehr“, woraus sich eine Widerstandslage nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes ergebe, auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage abweisen würde. Schachtschneider bestätigte den Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche in seiner Äußerung, der Lissabon-Vertrag sei ein „Ermächtigungsgesetz“.
aus:
(kurze Übersicht zum Thema und insbesondere sehr umfangreiche und gute Quellen)
Sehr aufschlussreich ist ebenfalls ein Artikel in der Süddeutschen:
"Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe"
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.
Von Heribert Prantl
In dem Artikel wird neben dem Demokratiedefizit der EU noch nicht einmal auf die ganzen anderen Probleme eingegangen. Wen das ganze juristisch interessiert, kann sich bei dem Peter Gauweiler(CSU (Igitt!!!)), der die Klagen gegen den Vertrag von Lissabon beim Bundesverfassungsgericht führt, die entsprechenden Rechtsgutachten anschauen:
"Art. 20 Abs. 4 GG garantiert ein Recht auf Widerstand gegen jeden, der es unternimmt,
die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Mit „verfassungsmäßiger Ordnung“ im
Sinne dieser Bestimmung sind die fundamentalen Verfassungsprinzipien gemeint, die
nach Art. 79 Abs. 3 GG jeder Verfassungsänderung entzogen sind. Dieses Recht zum –
notfalls gewaltsamen – Widerstand setzt voraus, daß der einzelne zunächst ein Recht
darauf hat, daß diejenigen Handlungen, die zum Widerstand berechtigen würden, unterlassen
werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist in Art. 20 Abs. 4 GG implizit enthalten.
Er ist dann verletzt, wenn eines der objektiven Verfassungsprinzipien beseitigt
oder dauerhaft beeinträchtig wird, die durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt sind.
Zu den durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Prinzipien gehören nicht nur das Demokratieprinzip, das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip, sondern auch der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. [...]
Die Europäische Union leidet unter einem strukturellen Demokratiedefizit. Dieses wird
durch den Vertrag von Lissabon nicht verringert, sondern tendenziell verschärft.
Der Rat der Europäischen Union kann nicht mehr hinreichende, von den Völkern der
Mitgliedstaaten abgeleitete demokratische Legitimität vermitteln. Dem stehen mangelnde
Transparenz des Entscheidungsverfahrens und eine zu lange Kette von Vermittlungsschritten
für die indirekte Ableitung der Legitimität entgegen. Vor allem aber wird die Legitimitätskette durch das jetzt als Regelfall zur Anwendung kommende
Mehrheitsprinzip für die Ratsentscheidungen unterbrochen."
aus: Der Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz - Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die deutsche Begleitgesetzgebung, von Professor Dr. Dietrich Murswiek, o. Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg
Mehr gibt's bei dem CSU-Mukkel Gauweiler, der aber der einzige ist, der sich in diesem Land auf die Hinterbeine stellt! Allein das macht mich traurig!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
AN ALLE IREN UND IRINNEN — DANKE
THANK YOU! — IRELAND!
Nein danke Irland — Gerd Kleinvogel
Power to Irland — Mardende
ja, sehr richtig — schrotflinte
... — halb-anarchist
Nazitreffen verhindern — Antifaschist
EM 2008 — claudia