Prozesseinstellung trotz Polizeizeugen
Ein Strafverfahren wegen „Beleidigung“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde am Mittwoch erstaunlicherweise ohne Auflagen eingestellt. Im Dezember 2007 war es während des Jugendumweltkongresses in Weißensee zu einem Gerangel mit der Polizei gekommen, die damals inzwischen unter verschiedenen Vorwänden das benutzte Schulgebäude wahrscheinlich widerrechtlich betreten hatte. Im Zuge dessen soll der Angeklagte die Beamten als „Prügler“ und „Gewalttäter“ bezeichnet haben.
„Selbst wenn diese Äußerungen gefallen sein sollten“, freut sich der Angeklagte, „ möchte ich mal wissen, wie die Polizei, die laut Gesetz das Gewaltmonopol innehat, aufgrund dieser Tatsachenfeststellungen beleidigt werden kann.“
Der verfahrensrechtlich sehr gut vorbereitete Angeklagte konnte sich am Mittwoch ohne VerteidigerIn und trotz der einschlägigen Vorwürfe vor Gericht behaupten. „Diese Vorwürfe werden regelmäßig von PolizistInnen erhobenen, wenn sie eine eigene Rechtsübertretung verschleiern wollen“, sagte der Angeklagte. Und in den allermeisten Fällen führen sie zu einer Verurteilung der Angeklagten.
Nicht zuletzt eine offensive Prozessführung des Angeklagten führte zu einem anders lautenden Spruch: er machte an allen Stellen den hierarchischen Aufbau eines Gerichtsprozesses deutlich, der nicht auf Klärung von Sachverhalten, sondern auf Schuldzuschreibungen ausgerichtet ist, und wies daraufhin, dass Polizeiaussagen vor Gericht in der Regel mehr Glauben geschenkt wird, als denen der Angeklagten. So wurde die anwesende Öffentlichkeit, die während der Verhandlung Verfahrensfehler bemängelte, immer wieder zurechtgewiesen, zwei aus dem Saal befördert und Einem sogar ein Ordungsgeld von 100 € auferlegt. Außerdem wurde der Unwillen des Gerichts gegenüber den Ausführungen des Angeklagten deutlich, der auf seinen prozessualen Rechten bestand, weshalb er im Verlaufe des Prozesses Befangenheitsanträge gegen Richter, Staatsanwalt und die Protokollantin stellte (natürlich allesamt abschlägig beschieden).
Doch „zum Glück“ konnte sich der einzige anwesende Polizeizeuge (der zweite hatte sich krank gemeldet, wurde von seinem Kollegen allerdings im Urlaub vermutet) nicht einmal nach der Verlesung seines damals angefertigten Berichtes an Einzelheiten der Begebenheit erinnern. Z.B. wusste er nicht mehr, dass er während der Maßnahmen einen Fotografen aus dem Gebäude befördert hatte, der den Vorgang festhalten wollte, ohne sich nach dessen Zulassung als Journalist zu erkundigen. Der Polizist gab wörtlich an, dass er „in diesem Fall“ wohl „ohne Rechtsgrundlage gehandelt“ habe. Im Gerichtsprotokoll liest sich das dank einer Umformulierung des Richters als bloße Gedächtnislücke des Zeugen. Ein gutes Beispiel für „richterliche Wahrheitsfindung“, nachdem der Vorsitzende schon eine Pflichtverteidigung für den Angeklagten abgelehnt hatte, und vier Tage Vorbereitungszeit für ausreichend befand.
Aus der anberaumten Verhandlungsdauer von einer halben Stunde wurden letztlich auch aufgrund konsequenter Intervention gegen die einseitige Prozesslenkung des Richters zweieinhalb. Wahrscheinlich aus diesem Grunde und weil für ein Urteil die Anhörung weiterer Zeugen an einem weiteren Termin nötig geworden wäre, schlug der Richter schließlich die Einstellung vor.
auf dem Antira-Camp und das Prozesstraining in Gießen mit draufsetzt. Das passt ja gut.
16.8., 18-21 Uhr auf dem Antirassistisches Camp in Hamburg: Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
17.8. 12-19 Uhr dort: Training zu kreativer Antirepression und offensiven Gerichtsprozessen
Donnerstag, 28. August in Gießen: 12 bis 19 Uhr im Infoladen, Alter Wetzlarer Weg 44 in Gießen: Training zu Gerichtsprozessen
Der verfahrensrechtlich sehr gut vorbereitete Angeklagte konnte sich am Mittwoch ohne VerteidigerIn und trotz der einschlägigen Vorwürfe vor Gericht behaupten. „Diese Vorwürfe werden regelmäßig von PolizistInnen erhobenen, wenn sie eine eigene Rechtsübertretung verschleiern wollen“, sagte der Angeklagte. Und in den allermeisten Fällen führen sie zu einer Verurteilung der Angeklagten.
Nicht zuletzt eine offensive Prozessführung des Angeklagten führte zu einem anders lautenden Spruch: er machte an allen Stellen den hierarchischen Aufbau eines Gerichtsprozesses deutlich, der nicht auf Klärung von Sachverhalten, sondern auf Schuldzuschreibungen ausgerichtet ist, und wies daraufhin, dass Polizeiaussagen vor Gericht in der Regel mehr Glauben geschenkt wird, als denen der Angeklagten. So wurde die anwesende Öffentlichkeit, die während der Verhandlung Verfahrensfehler bemängelte, immer wieder zurechtgewiesen, zwei aus dem Saal befördert und Einem sogar ein Ordungsgeld von 100 € auferlegt. Außerdem wurde der Unwillen des Gerichts gegenüber den Ausführungen des Angeklagten deutlich, der auf seinen prozessualen Rechten bestand, weshalb er im Verlaufe des Prozesses Befangenheitsanträge gegen Richter, Staatsanwalt und die Protokollantin stellte (natürlich allesamt abschlägig beschieden).
Doch „zum Glück“ konnte sich der einzige anwesende Polizeizeuge (der zweite hatte sich krank gemeldet, wurde von seinem Kollegen allerdings im Urlaub vermutet) nicht einmal nach der Verlesung seines damals angefertigten Berichtes an Einzelheiten der Begebenheit erinnern. Z.B. wusste er nicht mehr, dass er während der Maßnahmen einen Fotografen aus dem Gebäude befördert hatte, der den Vorgang festhalten wollte, ohne sich nach dessen Zulassung als Journalist zu erkundigen. Der Polizist gab wörtlich an, dass er „in diesem Fall“ wohl „ohne Rechtsgrundlage gehandelt“ habe. Im Gerichtsprotokoll liest sich das dank einer Umformulierung des Richters als bloße Gedächtnislücke des Zeugen. Ein gutes Beispiel für „richterliche Wahrheitsfindung“, nachdem der Vorsitzende schon eine Pflichtverteidigung für den Angeklagten abgelehnt hatte, und vier Tage Vorbereitungszeit für ausreichend befand.
Aus der anberaumten Verhandlungsdauer von einer halben Stunde wurden letztlich auch aufgrund konsequenter Intervention gegen die einseitige Prozesslenkung des Richters zweieinhalb. Wahrscheinlich aus diesem Grunde und weil für ein Urteil die Anhörung weiterer Zeugen an einem weiteren Termin nötig geworden wäre, schlug der Richter schließlich die Einstellung vor.
auf dem Antira-Camp und das Prozesstraining in Gießen mit draufsetzt. Das passt ja gut.
16.8., 18-21 Uhr auf dem Antirassistisches Camp in Hamburg: Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
17.8. 12-19 Uhr dort: Training zu kreativer Antirepression und offensiven Gerichtsprozessen
Donnerstag, 28. August in Gießen: 12 bis 19 Uhr im Infoladen, Alter Wetzlarer Weg 44 in Gießen: Training zu Gerichtsprozessen
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Ergänzung
Das Ganze fand übrigens in Berlin statt.
Stört euch nicht am falschen Datum auf den Fotos, das ist bloß in der Kamera so eingestellt gewesen.
Wenn ihr auf der angegebenen Internetseite Husuma.de.vu das Suchstichwort "jukss" eingebt, findet ihr Hintergrundartikel des Angeklagten zum Vorfall.
Hier noch mal in ordentlich die Veranstaltungshinweise:
Antira-Camp in Hamburg:
Samstag, 16.8., 18-21 Uhr: Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Sonntag, 17.8. 12-19 Uhr: Training zu kreativer Antirepression und offensiven Gerichtsprozessen
Aktionswoche gegen Gentechnik in Gießen
Donnerstag, 28. August: 12 bis 19 Uhr im Infoladen, Alter Wetzlarer Weg 44:
Training zu offensiver Prozesstaktik
anlässlich der zwei Gerichtstermine gegen zwei "Feldbefreier" in Gießen aus dem Jahr 2006:
Dienstag, 26. August und Freitag, 29. August, jeweils 8.30 Uhr
im Amtsgericht Gießen, Gutfleischstr. 1 (Di: Raum 204A, Fr: Raum 200A)
(auch sehr schöner Anschauungsunterricht... ;-)
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Respekt — hanuman